Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Oberthulba, A 7, Ri. Füssen/ Reutte, Abschnitt 160, im Bereich von km 0,2 um 46 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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