Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung Westen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombi.Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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