Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557, Berlin Großer Stern, Altona Straße, in Richtung West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät: Kombiniertes Messgerät Geschw. / Rotlicht, Frontfoto festgestellt.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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