Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waltenhofen, B 19, Abschnitt 330, km 1.600, Ri. Kempten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 88 km/h durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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