Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Rade, auf der Rader Hochbrücke, A 7, bei km 61,023, in Rtg. Norden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h , bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 66 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandt.
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