Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Herford, auf der Füllenbruchstraße, TÜV, FR Innenstadt gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch  Bußgeldstelle Kreis Herford erlassen.

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