Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, in Düsseldorf, auf der Reichsstraße 45, ggü. FR Oberursel, geg. Einmündung Florastraße. Beweismittel: ESO Einseitensensor, Zeugen, aufnehmende Beamte.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf erlassen.
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