Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Escheburg, Alte Landstraße, H.Hs. Nr. 185, FR Geesthacht in der re. Hand, an re. Ohr gehalten wurde gehalten wurde. Beweismittel: Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Vordruck Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg übersandt.

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