Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße 408 in der rechten Hand, in Mundhöhe gehalten gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.
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