Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Syke-Steimke, auf der Nienburger Straße, B 6, Richtung Heiligenfelde. Beweismittel: Messung mit SpeedoPhot, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandte Zeugenfragebogen
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