Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 30827, Garbsen, Bremer Straße 1, Höhe Blitzer, Fahrtrichtung Süden in der rechten Hand Höhe Mittelkonsole, mit Tippbewegungen gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Region Hannover erlassen.
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