Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, im Bereich von km 340,430, Kirchheim – Dresden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 101 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und wurde mit Bußgeldbescheid über 70,00 € geahndet. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.

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