Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 29.01.2016 auf der BAB 8 Ost, in Irschenberg, Abschnitt 1040, km 9,694, linke Spur um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 1422 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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