Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Wiesbaden, auf dem Kaiser-Friedrich-Ring/ Gutenbergplatz. Beweismittel: aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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