Am 28.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 32 km/h der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1280, km 5,600 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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