Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 24, im Bereich von km 174,105, Höhe AD Wittstock, Fahrtrichtung Rostock die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 148 km/h. Regel-Bußgeld 100,00 € erhöht und Fahrverbot wegen Voreintragung im Fahreignungsregister

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat,  § 25 Abs 2a StVG, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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