Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln – Volkhofen / Weiler, Chorweiler Zubringer, Rtg. Chorweiler begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 44 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 143 km/h. Bußgeld: 240,00 €, 2 Punkte

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln

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