Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigsstadt, St 2209, Abschnitt 140, km 1,259-2,100, Ri. Trettau, MS=KS km 1.100 begangen. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 31 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG21P 131 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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