Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 48432, Rheine, auf der Hauptstraße, Höhe Nr. 19 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 56 km/h. Bußgeld: 100,00 € erhöht wegen Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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