Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Annweiler, Gem. Annweiler, auf der B 10, Staufertunnel, FR Landau begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurde mit Induktionsschleifenmessung mit Foto 87 km/h. Bußgeld: 180,00, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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