Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, auf der L 237, RF Rheinhausen, im Abschnitt 5, in Höhe km 2,478 um 43 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät: Riegl Sytems 101 km/h. Bußgeld: 120,00 erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister, daher wurde auch ein Fahrverbot von 1 Monat festgesetzt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Duisburg übersandte Bußgeldbescheid

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