Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, in Höhe km 213,897, Karlsruhe – München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330 wurden 129 km/h mit Foto dokumentiert. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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