Der Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 48455 Bad Bentheim, auf der BAB 30, Abschnitt 20, Station 2.750, Richtung OS am 02.12.2015 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 48 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 108 km/h. Bußgeld: 320,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Aufgrund der extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde die Geldbuße gem. § 3 Abs. 4 a BKatV verdoppelt.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 Abs. 2 a StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Grafschaft Bentheim
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