Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 27.02.2016 in Starnberg, auf der A 952, Ri. Starnberg, Abschnitt 100, km 4,570 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Die Messung wurde mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-Einseitensensor ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Schreiben wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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