Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.11.2015 in Aschheim, auf der BAB 99, AD Süd-West, A 96, Ab. 440, km 1.052,  linker Fahrstreifen um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 150 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto, Bußgeld 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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