Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 70597 Stuttgart, auf der Jahnstraße, stadtauswärts, Höhe Charlottenweg, a.R. Pischkestraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 94 km/h, Bußgeld: 140,00 € wurde wegen Voreintragung erhöht.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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