In Frankfurt am Main, auf der BAB A 66, aufsteigend, zw. AS Eschborn, Ri. Anschlußstelle Frankfurt – Zeilsheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.01.2016 um 49 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung 149 km/h. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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