Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, bei km 21,0, Richtung Hamburg um 29 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung außerhalb geschlossener Ortschaften mit Messgerät: LEIVTEC XV3 mit Foto ergab 149 km/h. Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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