Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 02.06.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Memmingerberg, Industriestraße, südliche Fahrtrichtung. Beweismittel: Zeugen, Bußgeld 60,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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