Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 13353 Berlin Wd., auf der Müllerstr. in Höhe Nr. 146, in Richtung Chausseestr. um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 75 km/h. Bußgeld: 175,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG ,§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Berlin erließ Bußgeldbescheid

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