Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Willebadessen, auf der L 828, AB 4, FR Scherfede um 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Bußgeld von 480,00 €, einem Fahrverbot von 1 Monat und 2 Punkten geahndet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Lasermessung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Höxter

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