Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10779, Berlin, Te/Sb, auf der Martin-Luther-Straße, Höhe Nr. 54, Ri. Hauptstraße um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung von 80,00 € Bußgeld geahndet. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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