Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Werne, auf der Selmer Landstraße, Fahrtrichtung Selm die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 37 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit LEIVTEC XV3 und Foto ergab 87 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle  Bußgeldstelle Kreis Unna

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