Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, im Bereich von km 37,7, von AD Werder, in Fahrtrichtung Magdeburg um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit anlassbezogenem Video mit Foto, Auswertungsprotokoll 143 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid und ordnete Fahrverbot an.

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