Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Überlingen, auf der K 7772, Höhe Wanderparkplatz Längenfeld um 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät. Erhöhtes Bußgeld von 180,00 € wegen Voreintragung im FAER erhoben.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Überlingen

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