Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 12487 Berlin, auf der BAB 113, Ri. Süd / AS Adlershof. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften mehrfach zwischen 40 – 45 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Video-Band-Aufzeichnung, mit Foto 100-105 km/h

Verstoß gegen: § 17, §19 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

§ 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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