Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Lübeck, auf der B 75, bei km 8,9, Richtung HL-Zentrum um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Lübeck

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