Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Neustadt-Eilvese, auf der B 5, im Abschnitt 390, Station 0,679, Fahrtrichtung Hannover, Höhe Aschenkrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 92 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover
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