Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 23.05.2016 auf der A 99, AD Süd-West, A 96, Ab., km 1,052, mittlere FS, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 150 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-stationär-TraffiStar S 330, Foto. Erhöhtes Bußgeld von 240,00 € wegen Voreintragung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach übersandt.
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