Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, auf der B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h. Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch

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