Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover  um 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: LEIVTEC XV3 ergab 122 km/h. Beweismittel: Foto, Messprotokoll Zeugenaussage, Bußgeld: 320,00 €, Fahrverbot: 1 Monat, 2 Punkte

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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