Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln
um 46 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 146 km/h, Bußgeld: 280,00 € erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Bußgeldbescheid
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