Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit 1 Lkw in der Gem. Bademühlen, auf der L 122, in FR Zeven um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeld von 70,00 € erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

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