Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ibbenbüren, auf der Osnabrücker Straße, Von der Heydt, FR Bockraden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät Riegl FG21P. Bußgeld 100,00 € erhöht wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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