Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Lichtschrankenmessung mit Foto 126 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Erhebung eines Bußgeldes von 80,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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