Mit 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h Lasergerät außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 108 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg erhob 150,00 € Bußgeld

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”