Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, auf der Brüningstraße, ggü. Nr. 2 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 45 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Bußgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandt.

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