Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 38,800, RF Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 126 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen erhob 150,00 € Bußgeld

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