Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Tempel, AB 610, km 2,360, Ri. Stralsund mit 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot stat. Geschw., Foto, Bußgeld: 70.00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Schreiben wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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