Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Heilbronner Straße 180, Mia-Seeger-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 40 km/h, 62 km/h mit Messprotokoll für Lasergeschwindigkeitsmessgerät. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurden 80,00 € Bußgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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